Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Feenoj Hygienemanagement GmbH, Glimpfingerstraße 60a, 4020 Linz, Österreich (nachstehend „Feenoj“).
1. Geltung und Vereinbarung
Diese AGB gelten für die mit Feenoj vereinbarten Reinigungsleistungen, Schulungen sowie Entrümpelungs- und Entsorgungsleistungen für Unternehmen und Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Der jeweilige Auftrag legt fest, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden. AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wird und der Kunde sie zur Kenntnis nehmen kann. Abweichende Geschäftsbedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Feenoj Vertragsbestandteil. Individuelle Absprachen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Anfrage, Angebot und Auftrag
Mit einer Anfrage über unsere Website wird noch keine verbindliche Bestellung abgegeben. Das Angebot hält Leistung, Objekt beziehungsweise Schulungsort, Termine, Entgelt und gegebenenfalls die Laufzeit fest. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen beider Parteien zustande. Die Bindungsdauer eines Angebots ergibt sich aus dem Angebot und den gesetzlichen Bestimmungen. Eine ausdrückliche Freizeichnung wird im konkreten Angebot kenntlich gemacht.
Bei einem Kostenvoranschlag gegenüber Verbrauchern gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil erklärt wird. Ein Entgelt für die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist von Verbrauchern nur zu bezahlen, wenn sie vorher ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hingewiesen wurden. Änderungen und zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Umfang und Preis abgestimmt.
Feenoj stellt diese AGB vor dem Vertragsabschluss zur Verfügung und vereinbart ihre Geltung mit dem Kunden. Gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen und die Vertragsbestätigung werden auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, bereitgestellt. Eine bloße Website-Anfrage erteilt weder einen Auftrag noch die Zustimmung zu einem vorzeitigen Leistungsbeginn.
3. Leistungsumfang
Wir reinigen die vereinbarten Bereiche in den festgelegten Intervallen. Zusätzliche Arbeiten – etwa nach Umbauten oder bei außergewöhnlicher Verschmutzung – werden vor ihrer Durchführung hinsichtlich Umfang und Preis abgestimmt. Material und Oberflächenzustand sind bei der Wahl des Verfahrens zu berücksichtigen. Vor der weiteren Bearbeitung teilen wir erkennbare Bedenken mit.
Die reguläre Arbeitszeit liegt Montag bis Freitag zwischen 06:00 und 20:00 Uhr. Abweichende Einsatzzeiten werden vereinbart. Zuschläge für Einsätze außerhalb dieser Zeiten und sonstige Zusatzkosten werden vor Auftragserteilung transparent festgelegt.
4. Zugang und Mitwirkung
Der Kunde ermöglicht den vereinbarten Zugang und informiert über bekannte Gefahren, empfindliche Materialien und vorhandene Schäden. Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, stellt der Kunde das für die Reinigung benötigte Wasser und den Strom am Objekt ohne gesonderte Verrechnung bereit. Die Entsorgung gewöhnlicher, bei der Reinigung anfallender Abfälle über die vorgesehenen Behälter wird mit dem Kunden abgestimmt. Für Sonderabfälle und deren Entsorgung ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Schlüssel und Zutrittsmittel werden dokumentiert übergeben und nach Auftragsende zurückgegeben; ein Verlust wird umgehend gemeldet.
5. Termine und Hindernisse
Zeichnen sich Verzögerungen ab oder lassen sich Arbeiten nicht sicher ausführen, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Entgeltansprüche bei verhinderten Leistungen richten sich nach der Vereinbarung und dem Gesetz; ersparte Aufwendungen sind nach den gesetzlichen Regeln zu berücksichtigen.
6. Preise und Zahlung
Preis, Abrechnungseinheit und enthaltene Leistungen werden im Angebot vereinbart. Sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde, sind Rechnungen gegenüber Unternehmen sofort nach Zugang ohne Skonto fällig. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Zahlungsfrist zehn Kalendertage ab Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Steuern und bekannter Zusatzkosten auszuweisen. Bei Angeboten an Unternehmen wird ausdrücklich kenntlich gemacht, ob es sich um Nettopreise handelt. Bei Pauschalpreisen sind Lohn- und Reinigungsmaterialkosten enthalten, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht. Bei Abrechnung nach Stunden werden Material, Fahrtkosten und Fahrtzeit nur verrechnet, wenn Art und Höhe beziehungsweise Berechnungsgrundlage zuvor vereinbart wurden. Für laufende Verträge mit Unternehmen können nachgewiesene Änderungen der unmittelbar auftragsbezogenen Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Änderungen sowie der Material- und Transportkosten zu einer entsprechenden Preisanpassung führen. Voraussetzung ist, dass Kostenanteile, Ausgangswerte und deren Nachweise bei Vertragsabschluss im Angebot ausgewiesen und als Berechnungsgrundlage vereinbart wurden. Angepasst wird ausschließlich der betroffene Kostenanteil im Verhältnis seiner nachgewiesenen Veränderung; Kostenminderungen werden auf dieselbe Weise berücksichtigt. Die Berechnung wird mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; rückwirkende Anpassungen sind ausgeschlossen. Ohne vereinbarte Berechnungsgrundlage bedarf eine Preisänderung einer neuen Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern begründen diese AGB kein einseitiges Preiserhöhungsrecht. Verzugszinsen und Betreibungskosten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Einzelaufträge werden nach Abschluss der Arbeiten abgerechnet; laufende Aufträge monatlich im Nachhinein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Skonto gilt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben gewahrt.
7. Laufzeit und Beendigung
Ein Einzelauftrag umfasst die vereinbarte einmalige Durchführung.
Firmenkunden
Für laufende Reinigungsverträge mit Unternehmen gilt, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten ab dem vereinbarten Leistungsbeginn. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung kann per E-Mail oder Brief erfolgen und muss fristgerecht zugehen. Eine Kündigung zu beliebigen Kalenderquartalen ist damit nicht verbunden. Individuell vereinbarte abweichende Laufzeiten haben Vorrang.
Privatkunden
Laufende Verträge mit Verbrauchern sind unbefristet, sofern keine ausdrückliche Befristung individuell vereinbart ist. Unbefristete Verträge können von beiden Parteien mit einem Monat Frist zum Monatsende per E-Mail oder Brief gekündigt werden. Befristete Verbraucherverträge enden ohne Kündigung und ohne automatische Verlängerung mit dem vereinbarten Laufzeitende.
Gesetzliche Rücktrittsrechte, Ansprüche bei einer Abbestellung und die außerordentliche Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Diese AGB enthalten keine pauschale Stornogebühr. Bei Zahlungsverzug kann Feenoj nach erfolgloser angemessener Nachfrist und ausdrücklicher Ankündigung die gesetzlich zulässigen Maßnahmen bis hin zur Vertragsauflösung ergreifen; zwingende gesetzliche Grenzen bleiben gewahrt.
8. Mängel und Schäden
Damit wir Beanstandungen prüfen können, melden Sie diese bitte möglichst zeitnah unter Angabe des Ortes und der betroffenen Leistung. Gesetzliche Fristen werden durch diese Bitte nicht verkürzt. Gewährleistung und Schadenersatz richten sich nach dem Gesetz. Bei behebbaren Mängeln ist Feenoj im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Umfang, Fristen und Voraussetzungen der gesetzlichen Ansprüche bleiben gewahrt. Bei Vertragsende kann eine gemeinsame dokumentierte Objektbegehung vereinbart werden; ihr Unterbleiben gilt nicht als Verzicht auf Ansprüche. Für Schäden und Schlüsselverluste gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Eine Versicherungsleistung begrenzt für sich genommen nicht die gesetzliche Haftung von Feenoj.
9. Verbraucher und vorzeitiger Leistungsbeginn
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Schutzbestimmungen. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht im Anwendungsbereich des FAGG grundsätzlich das in Punkt 12 erläuterte Rücktrittsrecht. Gesetzliche Ausnahmen sind im jeweiligen Einzelfall zu prüfen; ein fest vereinbarter Reinigungstermin allein schließt das Rücktrittsrecht nicht aus.
Soll eine Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnen, wird vor Beginn das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers eingeholt, bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auf einem dauerhaften Datenträger. Zusätzlich wird die ausdrückliche Bestätigung eingeholt, dass bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfällt. Diese Erklärungen werden gesondert abgegeben und sind nicht mit der bloßen Zustimmung zu diesen AGB verbunden.
10. Recht und Kontakt
Auch nach Ende des Vertrags behandelt Feenoj die Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich. Überlassene Unterlagen und Kopien werden nach Auftragsende zurückgegeben oder nach Abstimmung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Feenoj kann fachlich geeignete Dritte zur Erfüllung des vereinbarten Auftrags einsetzen und wählt diese sorgfältig aus; die gesetzliche Verantwortung für die Vertragserfüllung bleibt bestehen.
Erfüllungsort ist das vereinbarte Reinigungsobjekt. Es wird österreichisches Recht vereinbart, ohne zwingenden Verbraucherschutz einzuschränken. Die Gerichtszuständigkeit richtet sich nach dem Gesetz. Eine besondere Gerichtsstandsvereinbarung wird hier nicht vorweggenommen. Vertragspartner ist die Feenoj Hygienemanagement GmbH, Glimpfingerstraße 60a, 4020 Linz. Die Kontaktdaten stehen in Punkt 11; weitere Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.
11. Kontakt für Vertrags- und Rücktrittserklärungen
Feenoj Hygienemanagement GmbH, Glimpfingerstraße 60a, 4020 Linz, Österreich. E-Mail: hygiene@feenoj.at. Telefon: +43 732 342213.
12. Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern
Die folgende Belehrung gilt, wenn Ihnen bei einem Dienstleistungsvertrag im Anwendungsbereich des FAGG ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Rücktritt und Widerruf bezeichnen hier dasselbe Recht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Feenoj Hygienemanagement GmbH, Glimpfingerstraße 60a, 4020 Linz, Österreich, Telefon: +43 732 342213, E-Mail: hygiene@feenoj.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Eine solche anteilige Zahlungspflicht besteht nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere der erforderlichen Information und des ausdrücklichen Verlangens nach vorzeitigem Leistungsbeginn. Das Widerrufsrecht entfällt bei einer entgeltlichen Dienstleistung nach vollständiger Leistungserbringung nur, wenn vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und die Kenntnis vom Verlust des Rechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt wurde.
13. Schulungen für Gebäudereinigung und Hygiene
Im Angebot werden Inhalte, Zielgruppe, Teilnehmerzahl, Voraussetzungen, Dauer, Ort, Termine und Entgelt vereinbart. Schulungen vermitteln die vereinbarten Kenntnisse; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine behördlich anerkannte Qualifikation wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesagt wurde. Ein Zertifikat oder eine Teilnahmebestätigung ist nur Vertragsbestandteil, wenn dies vereinbart ist.
Änderungen oder Absagen werden möglichst frühzeitig abgestimmt. Muss Feenoj eine Schulung absagen, wird ein Ersatztermin nur mit Zustimmung des Kunden vereinbart; ohne Einigung werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine pauschale Stornogebühr oder ein genereller Ausschluss gesetzlicher Rücktrittsrechte für termingebundene Schulungen wird nicht vereinbart.
14. Entrümpelung und Entsorgung
Vor Beginn werden zu räumende Bereiche, zu entfernende Gegenstände, zu erhaltende Sachen, Zugänglichkeit, Abtransport und Entsorgungsumfang vereinbart. Der Kunde erteilt den Auftrag nur für Gegenstände, über die er verfügen darf, und informiert über bekannte gefährliche Stoffe oder besondere Entsorgungserfordernisse. Vor der Entfernung werden erkennbare Unklarheiten geklärt.
Gefährliche Abfälle und besondere Stoffe sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und Vorliegen der erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen umfasst. Abfallübernahme, Transport und Behandlung dürfen ausschließlich im Rahmen der jeweils erforderlichen Berechtigungen und gegebenenfalls durch dazu befugte Partner erfolgen. Welche Leistungen Feenoj selbst übernimmt und welche befugten Partner gegebenenfalls eingesetzt werden, wird vor der Beauftragung geklärt. Werden unerwartete Materialien festgestellt, werden sichere Maßnahmen, Leistungsänderungen und zusätzliche Kosten vor der weiteren Bearbeitung abgestimmt.
Eine Verwertung oder Weitergabe zur Wiederverwendung bedarf der Vereinbarung; eine Eigentumsübertragung an entfernten Gegenständen wird durch die bloße Beauftragung einer Räumung nicht pauschal unterstellt. Nach der Durchführung werden die vereinbarten Entsorgungsnachweise bereitgestellt.
15. Ergänzende Regeln für Unternehmer
Die Bestimmungen dieses Punktes gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen.
Beanstandungen und Mitwirkung
Erkennbare Leistungsabweichungen sollen unverzüglich mit Objekt, Datum und Beschreibung in Textform gemeldet werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung zeitnah möglich ist. Daraus ergibt sich kein pauschaler Verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen. Beweise und betroffene Gegenstände sollen soweit zumutbar bis zur gemeinsamen Prüfung gesichert werden.
Schutz vor gezielter Mitarbeiterabwerbung
Der unternehmerische Auftraggeber unterlässt während des Auftrags und sechs Monate danach die gezielte aktive Abwerbung unmittelbar für seinen Auftrag eingesetzter Feenoj-Mitarbeitender unter Ausnutzung der Auftragsbeziehung. Allgemeine Stellenanzeigen, unaufgeforderte Bewerbungen sowie bereits zuvor bestehende Bewerbungsprozesse werden nicht erfasst. Bei schuldhafter Verletzung kommen nachgewiesene Schadenersatzansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Eine pauschale Vertragsstrafe und ein Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechts werden nicht vereinbart.
Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, wird für Streitigkeiten mit unternehmerischen Auftraggebern das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart. Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Gerichtsständen.
AGB für den Winterdienst
Die Bedingungen für unseren Winterdienst finden Sie auf einer eigenen Seite.
Vor der Vertragsverwendung sind die rechtliche Endprüfung und die Abstimmung mit dem tatsächlichen Angebots- und Auftragsablauf erforderlich.
sauber denken, Kosten senken.