Feenoj Hygienemanagement GmbHsauber denken, Kosten senken.

AGB Winterdienst

16.1 Leistungsumfang

Feenoj Hygienemanagement GmbH befreit die im Vertrag bezeichneten Flächen entsprechend der vom Auftraggeber gewählten und nachfolgend beschriebenen Betreuung von Schnee und bestreut sie bei Glatteis.

Standardservice

Der Standardservice umfasst den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März. Die Durchführung erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und entsprechend den behördlichen Vorschriften. Für die verkehrssichere Ausführung der Arbeiten wird die Haftung übernommen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ausführungszeit besteht nicht. Ende März wird das Streumaterial von den betreuten Flächen entfernt.

Schnee- und Eisansammlungen, die nicht unmittelbar durch natürlichen Niederschlag entstehen, müssen nicht in einem eigenen Arbeitsgang beseitigt werden. Dazu zählen etwa Ablagerungen durch Dachlawinen oder Straßenräumgeräte sowie Eisbildung durch ausfließendes Wasser. Ohne besondere Vereinbarung werden solche Gefahrenstellen nur im Zuge jener Arbeiten entfernt, die aufgrund der allgemeinen Wetterlage erforderlich sind.

Die Beseitigung der Ursachen von Schnee-, Eis- oder sonstigen Ablagerungen ist nur bei besonderer Vereinbarung geschuldet. Dies gilt auch für Schneewächten und Eisbildung auf Dächern. Die Arbeiten beschränken sich auf winterliche Behinderungen durch Schnee, Eis und Frost sowie die zuvor beschriebene Entfernung des Streumaterials zum Saisonende. Ein Abtransport von Schnee ist nur bei gesonderter Vereinbarung umfasst. Auf Arbeitsweise, Zeitpunkt und Ausführung der Reinigungsarbeiten nimmt der Auftraggeber keinen Einfluss. Die benötigten Geräte und das Streumaterial stellt Feenoj bereit.

16.2 Entgelt

Der Entgeltanspruch besteht unabhängig vom Umfang der witterungsbedingt erforderlichen Arbeiten. Er bleibt auch dann in voller Höhe bestehen, wenn die Arbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf die Feenoj keinen Einfluss hat, beispielsweise wegen Straßenarbeiten.

Bei Zahlungsverzug trägt der Auftraggeber die Mahnkosten sowie die Spesen einer eingeschalteten Inkassostelle. Feenoj ist ferner berechtigt, die Arbeiten für die Dauer des Zahlungsverzugs einzustellen, ohne dass sich das zustehende Entgelt vermindert. In diesem Fall trägt der säumige Auftraggeber allein die Verantwortung für Schäden, die durch mangelhafte Reinigung entstehen.

16.3 Haftung

Feenoj haftet nach dieser Entwurfsregelung ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen seiner Mitarbeitenden. Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden infolge von Zufall, höherer Gewalt oder des Verhaltens des Auftraggebers beziehungsweise Dritter.

Ein Ersatz ist insbesondere ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber oder Dritte das Streumaterial von betreuten Flächen entfernen oder diese verunreinigen. Dies gilt ebenso, wenn sich eine Haftung grundsätzlich aus § 93 Abs. 1 StVO ergeben würde, die Ursache aber in einem baulichen Gebrechen liegt. Dazu zählen insbesondere undichte Regenwasserableitungen, tropfende Leitungen, Kondensatbildung oder verschüttetes Wasser im Betreuungsbereich, etwa durch das hauseigene Reinigungspersonal.

Der Auftraggeber meldet Feenoj nach Bekanntwerden unverzüglich alle Umstände, die eine Haftung auslösen könnten, sowie Schäden im Zusammenhang mit den Arbeiten, beispielsweise Körperverletzungen von Passanten. Bei der Sachverhaltsklärung unterstützt er Feenoj und dessen Haftpflichtversicherer im zumutbaren Umfang.

Der in der Vorlage beschriebene Pflug ist mit einer Räumschiene aus Stahl ausgestattet. Metallabrieb kann auf geräumten Oberflächen, etwa Asphalt oder Granit, Rostbildungen verursachen. Für solche Rostbildungen sieht die Vorlage keinen Schadenersatz- oder Wiederherstellungsanspruch vor. Vor Vertragsverwendung ist zu bestätigen, ob diese Gerätebeschreibung auf die von Feenoj eingesetzten Geräte zutrifft.

16.4 Vertragsdauer

Der Vertrag wird für eine Schneeräumperiode abgeschlossen. Ein Verkauf der Liegenschaft oder ein Wechsel der Hausverwaltung berührt das bestehende Vertragsverhältnis nicht. Der neue Eigentümer kann mit Zustimmung von Feenoj anstelle des bisherigen Eigentümers in das Schuldverhältnis eintreten.

16.5 Gerichtsstand und Auftragsbestätigung

Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, wird das sachlich zuständige Gericht in Linz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Wir danken für Ihren Auftrag und sichern Ihnen fachlich einwandfreie Arbeitsleistung zu.

Vollinhaltlich einverstanden:
Unterschrift des Auftraggebers: ________________________________
Datum: ________________________________

Mit freundlichen Grüßen
Feenoj Hygienemanagement GmbH

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